Uli,
Gegenfrage: Warum mus du das Umlackieren eines Karosserieteis nicht eintragen lassen?
Worauf BMGT911 anspricht ist ganz klar:
Solange die Funktion des Scheinwerfers nicht beeinflußt oder verändert wird, hat eine Abdeckung mit (Sprüh-) Folie oder Lack keinen Einfluß auf die Betreibssicherheit eines KFZs.
Bei den Blenden sieht es anders aus, da ein zusätzliches Bauteil montiert werden muss, ist es ein ANbauteil und muss entsprechend freigegeben sein.
Bei der Fensterfolie ist es nicht nur die Tatsache, dass man nicht mehr 'durch' das Fahrzeug schauen kann, sondern , dass das Sicherheitsglas nicht mehr zerspringt, sondern an der Folie kleben bleibt. Daher darf diese nicht bis unter das Montagedichtgummi reichen. Bei geklebten Scheiben kein Problem, wegen dem 'schwarzen Rand' wo die Folie aufhört.
Natürlich gibt es da noch mehr.... z.B. den Tönungsgrad und auch die Reflexion. Man darf nicht zu viel verspiegelte Fläsche am KFZ haben (klingt komisch, ist aber so).
So oder so: Es ist wirklich kein Thema, mit den folierten Scheinwerferblenden beim TÜV.
Allerdings ein konservativer Prüfer kann es verweigern, er kann aber auch verweigern, weil ihm 'deine Nase nicht gefällt'. Rechtlichen Rückhalt hat dieser Prüfer in beiden Fällen jedoch nicht.